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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „275 Jahre Gewandhausorchester“)

Abkürzung
Münz20EuroBek 2018-07-23/2
Ausfertigungsdatum
2. Juli 2018
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „275 Jahre Gewandhausorchester“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen. Die Münze würdigt das Gewandhausorchester, das im Jahr 2018 sein 275. Jubiläum feiert und nach wie vor zu den renommiertesten Klangkörpern der Welt zählt.

Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,0 Millionen Stück, davon ca. 0,1 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe (Prägezeichen G).

Die Münze wird ab dem 8. März 2018 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite zeigt das Tschörtnersche Logo des Gewandhausorchesters, dem eine Auswahl von herausragenden musikalischen Persönlichkeiten gegenübergestellt ist. Im Zentrum des Entwurfs steht der Auftakt zum bevorstehenden Konzert. Zwei Hände dirigieren mit einem Stab, der auf die künstlerische Vielfalt des Gewandhausorchesters weist.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „G“ der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe, die Jahreszahl 2018 sowie die zwölf Europasterne. Zusätzlich ist die Angabe „SILBER 925“ aufgeprägt.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„• RES SEVERA VERUM GAUDIUM“.

Dies ist die lateinische Originalvariante des Orchesterleitspruches „WAHRE FREUDE IST EINE ERNSTE SACHE“.

Der Entwurf der Münze stammt von der Künstlerin Lucia Maria Hardegen aus Bonn.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1208)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „275 Jahre Gewandhausorchester“) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz20eurobek_2018-07-23_2

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