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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „100 Jahre Weimarer Reichsverfassung“)

Abkürzung
Münz20EuroBek 2019-08-07/5
Ausfertigungsdatum
7. August 2019
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „100 Jahre Weimarer Reichsverfassung“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen. Die Münze würdigt das 100. Jubiläum des Inkrafttretens der ersten demokratischen Verfassung Deutschlands.

Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,0 Millionen Stück, davon ca. 0,1 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatliche Münze Berlin (Prägezeichen A).

Die Münze wird ab dem 8. August 2019 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Im Zentrum der Bildseite findet sich ein Ausschnitt der durch die Weimarer Reichsverfassung eingeführten Flagge, die – als erstes Motivelement auf einer Silbermünze der Bundesrepublik Deutschland – farbig dargestellt wird. Die Farbigkeit ist dabei nicht bloßes Dekor, sondern bringt die in den Reichsfarben symbolisierten Entscheidungen für die Republik und die Demokratie zum Ausdruck. Der in einer rosettenhaften Anordnung zitierte Artikel 1 der Reichsverfassung bringt die beiden zentralen Ergebnisse der Revolution von 1918 auf den Punkt: den Übergang von der Monarchie zur Republik und die Legitimation der Staatsgewalt durch das Prinzip der Volkssouveränität.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „A“ der Staatlichen Münze Berlin, die Jahreszahl 2019 sowie die zwölf Europasterne. Auf der Wertseite der Münze ist zusätzlich die Angabe „SILBER 925“ aufgeprägt.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

●„NATIONALVERSAMMLUNG WEIMAR 1919“.

Der Entwurf stammt von dem Künstler Frantisek Chochola aus Hamburg.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1382)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „100 Jahre Weimarer Reichsverfassung“) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz20eurobek_2019-08-07_5

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