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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „250. Geburtstag Ludwig van Beethoven“)

Abkürzung
Münz20EuroBek 2020-01-22/1
Ausfertigungsdatum
22. Januar 2020
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „250. Geburtstag Ludwig van Beethoven“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen. Die Münze würdigt Ludwig van Beethoven (1770 – 1827), den großen deutschen Komponisten und Pianisten.

Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,0 Millionen Stück, davon ca. 0,1 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stuttgart (Prägezeichen F).

Die Münze wird ab dem 20. Februar 2020 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Auf der Bildseite wird eine sehr kraftvolle und präsente Darstellung des Komponisten Ludwig van Beethoven mit einer Geste umgesetzt, die verschiedene Deutungen zulässt. Gezeigt wird der Jubilar, wie er konzentriert zuhört und das Gehörte verinnerlicht. Gleichzeitig wird der Betrachter eingeladen zu hören.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „F“ der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stuttgart, die Jahreszahl 2020 sowie die zwölf Europasterne. Zusätzlich ist die Angabe „SILBER 925“ aufgeprägt.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

●„WAHRE KUNST BLEIBT UNVERGAENGLICH“.

Der Entwurf der Münze stammt von dem Künstler Hannes Dauer aus Schönbrunn-Steinsdorf.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 133)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „250. Geburtstag Ludwig van Beethoven“) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz20eurobek_2020-01-22_1

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