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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Goldmünze „Steinbock“ der Serie „Rückkehr der Wildtiere“)

Abkürzung
Münz20EuroBek 2023-08-11
Ausfertigungsdatum
11. August 2023
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 20-Euro-Goldmünze „Steinbock“ prägen zu lassen. Die Münze bildet den zweiten Teil der sechsteiligen Goldmünzenserie „Rückkehr der Wildtiere“, bei der im Zeitraum 2022 bis 2027 jährlich eine Münze erscheint. Die Serie stellt insbesondere solche Tiere in den Fokus, die in der Vergangenheit in Deutschland schon fast ausgerottet waren und zwischenzeitlich – unter anderem infolge von Arten- und Naturschutzmaßnahmen – wieder zurückgekehrt sind. Die Münze wird ab dem 19. Juni 2023 in den Verkehr gebracht.

Die limitierte Auflage der 20-Euro-Goldmünze „Steinbock“ beträgt maximal 120 000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt. Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 17,5 Millimetern und eine Masse von 3,89 Gramm. Der Münzrand ist geriffelt.

Die Bildseite der Münze zeigt einen Steinbock, der souverän auf einer Felsnase in einer abstrakt dargestellten Felslandschaft steht. Dem Entwurf gelingt es ausgezeichnet, eine Vorstellung von Höhe und Weite des Lebensraumes dieses imposanten Tieres zu vermitteln, unterstrichen durch den Schriftzug STEINBOCK, der wie in Stein gemeißelt wirkt. Der majestätische Adler auf der Wertseite bildet dazu ein passendes Pendant. Die Münze wurde von der Künstlerin Marianne Dietz aus Berlin gestaltet.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2023“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

Anlage

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 244, S. 2)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Goldmünze „Steinbock“ der Serie „Rückkehr der Wildtiere“) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz20eurobek_2023-08-11

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