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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Mark

Abkürzung
Münz2DMBek 1979
Ausfertigungsdatum
22. Januar 1979
Paragrafen
2
(XXXX)

(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung gibt der Bund aus Anlaß des 30. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes nachfolgend beschriebene, für den Zahlungsverkehr bestimmte Bundesmünze im Nennwert von 2 Deutschen Mark heraus. Die Münze wird in hoher Auflage geprägt. Mit der Ausgabe wird am 21. Mai 1979 begonnen.

(2) Die Bildseite der Münze zeigt das Kopfbild des ersten Oppositionsführers des Deutschen Bundestages Dr. Kurt Schumacher im Halbprofil mit der Umschrift: "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND . 1949 1979 .

^2 DEUTSCHE MARK""BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND(3) Die Wertseite der Münze zeigt in der Mitte den Bundesadler. Das Adlerbild ist von der Umschrift:umschlossen. Dabei steht die Wertziffer 2 in der Mitte unter dem Adler. Oberhalb des Adlerkopfes ist die jeweilige Jahreszahl, beginnend mit 1979, unterhalb der rechten Kralle eines der Münzzeichen (D, F, G oder J) angebracht.

(4) Die Prägung auf beiden Seiten der Münze ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.

"EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT"(5) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift:versehen. Zwischen jedem der Worte ist ein Ornament, am Schluß der Inschrift sind zwei Ornamente angebracht.

(6) Die Münze hat ein Gewicht von 7 Gramm und einen Durchmesser von 26,75 Millimeter und entspricht somit in Gewicht und Abmessungen der Adenauer- und der Heuss-Münze. Sie besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern.

(7) Der Entwurf der Münze stammt von Hans-Joachim Dobler, Walda über Neuburg (Donau).

Der Bundesminister der Finanzen(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

(XXXX)Abbildung der Münze

(Inhalt: nicht darstellbare Münze,Fundstelle: BGBl. I 1979, 120)

2 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Mark (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz2dmbek_1979

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