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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze "Bremen")

Abkürzung
Münz2EuroBek 2009-11
Ausfertigungsdatum
26. November 2009
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „Bremen“ prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.

Die Münze wird ab dem 29. Januar 2010 in den Verkehr gebracht. Materialeinsatz, technische Parameter und Gestaltung der europäischen Seite der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen der aktuellen 2-Euro-Umlaufmünze.

Der Münzrand enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift:

„EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“.

Die nationale Seite zeigt das Rathaus von Bremen mit dem Roland, die zusammen die republikanische Geschichte und Tradition Bremens symbolisieren. Die Weserrenaissance-Fassade des alten Rathauses ist realitätsnah dargestellt, der Roland im Verhältnis zum Rathaus überhöht. Die Länderbezeichnung „BREMEN“ verknüpft Rathaus und Roland mit dem Bundesland. Auf der Randzone befinden sich die europäischen Sterne, das Ausgabejahr 2010 und die Nationalitätenkennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland.

Das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte ist im Kernbereich unter Berücksichtigung der künstlerischen Ausgewogenheit angebracht. Die Initialen des Künstlers befinden sich im unteren Kernbereich (unter dem Roland).

Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von Herrn Bodo Broschat, Berlin.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 3882)

Anlage

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 3882)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze "Bremen") (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz2eurobek_2009-11

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