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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Bayern“)

Abkürzung
Münz2EuroBek 2011
Ausfertigungsdatum
20. Oktober 2011
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „Bayern“ im Rahmen einer Serie „Bundesländer“ prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.

Die Münze wird ab dem 3. Februar 2012 in den Verkehr gebracht. Materialeinsatz, technische Parameter und Gestaltung der europäischen Seite der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen der aktuellen 2-Euro-Umlaufmünze.

Der Münzrand enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift:

„EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“.

Die nationale Seite zeigt die weltweit bekannteste Ansicht von Schloss Neuschwanstein. Die Länderbezeichnung „BAYERN“ verknüpft das abgebildete Bauwerk mit dem Bundesland. Auf der Randzone sind die zwölf Europasterne, das Ausgabejahr 2012 und die Kennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland zu sehen.

Das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) befindet sich im Kernbereich der Bildseite rechts vom Baudenkmal.

Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von Herrn Erich Ott aus München.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 2172)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Bayern“) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz2eurobek_2011

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