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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „25 Jahre Deutsche Einheit“)

Abkürzung
Münz2EuroBek 2015-06-23/2
Ausfertigungsdatum
23. Juni 2015
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen eine 2-Euro-Gedenkmünze „25 Jahre Deutsche Einheit“ prägen zu lassen.

Die Münze wird ab dem 30. Januar 2015 in den Verkehr gebracht.

Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.

Die nationale Seite zeigt die im Vordergrund stehenden Menschen, die Aufbruch und Neubeginn verkörpern. Sie befinden sich vor dem Brandenburger Tor, dem Symbol der Deutschen Einheit. Die Wiederholung der Willensbekundung der Bevölkerung „Wir sind ein Volk“ repräsentiert den Weg zur deutschen Wiedervereinigung.

Auf dem inneren Kern befinden sich ferner das Ausgabejahr 2015, die Kennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland, das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) sowie die Initialen des Künstlers. Der äußere Ring der nationalen Seite zeigt die zwölf Europasterne.

Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.

Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von dem Künstler Bernd Wendhut aus Bernkastel-Kues.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1107)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „25 Jahre Deutsche Einheit“) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz2eurobek_2015-06-23_2

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