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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „30 Jahre Mauerfall“)

Abkürzung
Münz2EuroBek 2019-10-08
Ausfertigungsdatum
8. Oktober 2019
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „30 Jahre Mauerfall“ prägen zu lassen. Die Münze erinnert an die Öffnung der Berliner Mauer, die sich am 9. November 2019 zum 30. Mal jährt.

Die Münze wird ab dem 10. Oktober 2019 in den Verkehr gebracht.

Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.

äußere RingDas Motiv auf der nationalen Seite der Münze (Bildseite) wurde von der französischen 2-Euro-Gedenkmünze übernommen, die Frankreich aus Anlass des 30-jährigen Mauerfalljubiläums herausgibt. Es wurde von einem Künstler der Monnaie de Paris (französische Münzprägestätte) gestaltet und zeigt eine Bildcollage aus verschiedenen Elementen zum Münzsujet sowie den Schriftzug „30 Jahre Mauerfall“. Auf dem inneren Kern befinden sich ferner das Ausgabejahr 2019, die Länderkennung „D“ der Bundesrepublik Deutschland sowie das Prägezeichen („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) der jeweiligen Münzstätte. Derder nationalen Seite zeigt die zwölf Europasterne.

Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze soll 30 Millionen Stück betragen.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1542)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „30 Jahre Mauerfall“) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz2eurobek_2019-10-08

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