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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Thüringen“)

Abkürzung
Münz2EuroBek 2022-01-20
Ausfertigungsdatum
20. Januar 2022
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „Thüringen“ prägen zu lassen. Die Münze ist die letzte Ausgabe der im Jahr 2006 begonnenen Serie „Bundesländer“, die aus insgesamt 17 Münzen (16 Länder sowie eine Münze zur Würdigung des Bundesrates als Verfassungsorgan) besteht.

Die Münze wird ab dem 25. Januar 2022 in den Verkehr gebracht.

Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.

Die nationale Seite zeigt die Wartburg. Die Länderbezeichnung „Thüringen“ verknüpft das abgebildete Bauwerk mit dem Bundesland. Auf dem inneren Kern befinden sich ferner das Ausgabejahr 2022, die Kennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland, das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) sowie die Initialen des Künstlers. Der äußere Ring der nationalen Seite zeigt die zwölf Europasterne.

Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.

Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von dem Künstler Olaf Stoy aus Rabenau.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 186)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Thüringen“) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz2eurobek_2022-01-20

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