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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „1275. Geburtstag Karl der Große“)

Abkürzung
Münz2EuroBek 2023-08-11
Ausfertigungsdatum
11. August 2023
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „1275. Geburtstag Karl der Große“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 2 Euro prägen zu lassen. Die Münze ist Karl dem Großen (748 bis 814) gewidmet, König der Franken und römischer Kaiser. Sie würdigt einen außergewöhnlichen Herrscher und eine herausragende Gestalt der europäischen Geschichte, deren Geburtstag sich im Jahr 2023 zum 1275sten Mal jährt. Die Münze wird ab dem 30. März 2023 in den Verkehr gebracht.

Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze beträgt 20 Millionen Stück.

Der Entwurf der nationalen Seite (Bildseite) stammt von dem Künstler Tobias Winnen aus Berlin. Sie kombiniert zwei zeitgenössische Bildelemente. Das persönliche Monogramm des Kaisers und das Oktogon des Aachener Doms. Beide Motive verschmelzen sehr gekonnt zu einem zentralen Kunstwerk eigener Prägung. Insgesamt entsteht eine innovative Würdigung von Karl dem Großen, einer herausragenden Gestalt der europäischen Geschichte.

Der innere Teil der Münze zeigt ferner im oberen Bereich den Schriftzug „KARL DER GROßE“ sowie im unteren Bereich das Ausgabejahr „2023“, die Jahreszahlen „748 bis 814“, die Länderkennung „D“ für das Ausgabeland Deutschland, das Prägezeichen der jeweiligen Münzstätte („A”, „D”, „F”, „G” oder „J”) und die Initialen des Künstlers („TW“). Auf dem Außenring der nationalen Seite sind die zwölf Europasterne angeordnet.

Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

Anlage

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 243, S. 2)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „1275. Geburtstag Karl der Große“) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz2eurobek_2023-08-11

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