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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze "Mecklenburg-Vorpommern")

Abkürzung
Münz2EuroBek 2024-02-20/1
Ausfertigungsdatum
20. Februar 2024
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „Mecklenburg-Vorpommern“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 2 Euro prägen zu lassen. Die Münze bildet den zweiten Teil der Serie „Bundesländer II“, bei der jährlich ein Land durch die Ausgabe einer 2-Euro-Gedenkmünze mit einem prägnanten Wahrzeichen gewürdigt werden soll.

Der Entwurf der Münze stammt von dem Künstler Michael Otto aus Rodenbach.

Die nationale Seite stellt den ikonischen „Königsstuhl“, der zum Nationalpark Jasmund gehört, mit seinem typischen von Buchenwäldern umrahmten Kreidefelsen in den Fokus. Die gewählte Strandperspektive öffnet den Blick auf die Monumentalität der einmaligen Landmarke. Die Verbindung von Meer, Vogelwelt und Mensch schafft einen maßstäblichen Bezug. Die Typografie wird im Verbund mit der fliegenden Möwe in das Relief integriert. Auf dem inneren Kern befinden sich ferner die Angabe „Mecklenburg-Vorpommern“ mit dem Ausgabejahr 2024 und mit der Kennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland sowie das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) und die Initialen des Künstlers. Der äußere Ring der nationalen Seite zeigt die zwölf Europasterne.

Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 78, S. 2)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze "Mecklenburg-Vorpommern") (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz2eurobek_2024-02-20_1

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