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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 50 Euro (Goldmünze „Hammerflügel“)

Abkürzung
Münz50EuroBek 2019-08-28
Ausfertigungsdatum
28. August 2019
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in den Jahren 2018 bis 2022 eine Serie von Goldmünzen im Nennwert von 50 Euro zum Thema „Musikinstrumente“ prägen zu lassen. Im Jahr 2019 wird die Ausgabe mit der Münze „Hammerflügel“ fortgesetzt. Die Münze wird ab dem 20. August 2019 in den Verkehr gebracht.

Die Auflage der 50-Euro-Goldmünze „Hammerflügel“ beträgt maximal 150 000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.

Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 22 Millimetern und eine Masse von 7,78 Gramm.

Die Bildseite zeigt die typische Ausprägung des populären Tasteninstruments aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Durch den geöffneten Flügel spiegelt das Motiv die Aufführungssituation wider.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2019“, die zwölf Europasterne sowie – je nach Prägestätte – das Münzzeichen „A“ (Berlin), „D“ (München), „F“ (Stuttgart), „G“ (Karlsruhe) oder „J“ (Hamburg).

Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.

Der Entwurf stammt von dem Künstler Erich Ott aus München.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1383)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 50 Euro (Goldmünze „Hammerflügel“) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz50eurobek_2019-08-28

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