法律人 LawPlayer logo

資料由法律人 LawPlayer整理提供·Deutsches Bundesrecht / LawPlayer, aufbereitet aus gesetze-im-internet.de

Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 50 Euro (Goldmünze „Orchesterhorn“)

Abkürzung
Münz50EuroBek 2020-08-20
Ausfertigungsdatum
20. August 2020
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in den Jahren 2018 bis 2022 eine Serie von Goldmünzen im Nennwert von 50 Euro zum Thema „Musikinstrumente“ prägen zu lassen. Im Jahr 2020 wird die Ausgabe mit der Münze „Orchesterhorn“ fortgesetzt. Die Münze wird ab dem 10. August 2020 in den Verkehr gebracht.

Die Auflage der 50-Euro-Goldmünze „Orchesterhorn“ beträgt maximal 150 000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.

Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 22 Millimetern und eine Masse von 7,78 Gramm.

Der Entwurf der Bildseite stammt von dem Künstler Jordi Truxa aus Neuenhagen. Die Wertseite wurde von dem Künstler Erich Ott aus München gestaltet.

Die Bildseite zeigt in besonders gelungener Weise das Orchesterhorn, das als Blasinstrument seit Beginn des 19. Jahrhunderts fester Bestandteil des Orchesters ist. Durch die Gestaltung des Instrumentes und insbesondere des Schallstückes wird die Klanglichkeit und die musikalische Ausdrucksstärke visualisiert.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2020“, die zwölf Europasterne sowie – je nach Prägestätte – das Münzzeichen „A“ (Berlin), „D“ (München), „F“ (Stuttgart), „G“ (Karlsruhe) oder „J“ (Hamburg).

Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2013)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 50 Euro (Goldmünze „Orchesterhorn“) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz50eurobek_2020-08-20

German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.

DE-AmtlichesWerk-PublicDomain

本頁資料來源:gesetze-im-internet.de (BMJ)·整理提供:法律人 LawPlayer· lawplayer.com