(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung ist aus Anlaß der 200. Wiederkehr des Geburtstages von Carl Friedrich Gauß eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte in der Hamburgischen Münze, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
(2) Die Münzen werden ab 26. April 1977 in den Verkehr gebracht. Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Erich Ott, München (früher Oberammergau).
(3) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
"CARL FRIEDRICH GAUSS 1777-1855".(5) Die Bildseite zeigt das Portrait des Mathematikers und Naturforschers sowie die Umschrift
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND5 DEUTSCHE MARK.(6) Die Wertseite trägt einen Adler und die UmschriftDie in "19" und "77" geteilte Jahreszahl ist beiderseits der Wertziffer 5 angebracht. Das Münzzeichen "J" der Hamburgischen Münze befindet sich im Bogen der Wertziffer 5.
"PAUCA SED MATURA".(7) Der glatte Münzrand enthält die vertiefte InschriftZwischen Ende und Anfang der Randschrift ist eine Arabeske, zwischen den Worten "PAUCA", "SED" und "MATURA" sind je zwei Sternchen eingeprägt.
(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.