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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Walther von der Vogelweide)

Abkürzung
Münz5DMBek 1980-11
Ausfertigungsdatum
11. November 1980
Paragrafen
3
(XXXX)

(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aus Anlaß der 750. Wiederkehr des Todestages des größten Lyrikers des Mittelalters und Minnesängers, Walther von der Vogelweide, eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt. Die Auflage der Münze beträgt 5,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt im Bayerischen Hauptmünzamt München.

(2) Die Münze wird ab 9. Dezember 1980 in den Verkehr gebracht.

(3) Die Münze besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.

(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.

"WALTHER VON DER VOGELWEIDEgeb. UM 1170gest. UM 1230".(5) Die Bildseite zeigt das Halbbild Walthers von der Vogelweide aus der Manesse-Handschrift, eingebettet in einem Hintergrund, der mit den Lettern seines Namens ausgefüllt ist. Die Umschrift lautet:

"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND .5 DEUTSCHE MARK 1980".(6) Die Wertseite trägt einen Adler und die Umschrift:

(7) Die in "19" und "80" geteilte Jahreszahl ist beiderseits der Wertziffer 5 angebracht. Das Münzzeichen "D" des Bayerischen Hauptmünzamtes München befindet sich rechts unten neben dem Adlerflügel.

"WOL VIERZEC JAR HAB ICH GESUNGEN ODER ME".(8) Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift:

(9) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein kleiner Punkt eingeprägt.

(10) Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Mathias Furthmair, Speicher.

(11) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Anlagen & Schlussformeln

Schlußformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)Abbildung der Münze

Fundstelle: BGBl I 1980, 2079(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Walther von der Vogelweide) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz5dmbek_1980-11

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