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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 5 Euro (Gedenkmünze „Gemäßigte Zone“)

Abkürzung
Münz5EuroBek 2019-10-08
Ausfertigungsdatum
8. Oktober 2019
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 5-Euro-Sammlermünze „Gemäßigte Zone“ mit einem grünfarbenen Kunststoffring prägen zu lassen. Die Münze ist die dritte Ausgabe einer fünfteiligen Serie „Klimazonen der Erde“, in der von 2017 bis 2021 jeweils eine Ausgabe pro Jahr erscheint.

CuNi19) sowieDie Auflage der Münze beträgt 3 400 000 Stück, davon 400 000 Stück in Spiegelglanzqualität. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg geprägt. Sie besteht aus drei Komponenten: Einem äußeren Ring und einem inneren Kern (Pille) aus Metall (CuNi25/einem prägbaren, zwischen Ring und Pille eingefügten, Polymerring. Die Münze hat einen Durchmesser von 27,25 Millimetern und eine Masse von 9 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Münze wird ab dem 19. September 2019 in den Verkehr gebracht.

Die Bildseite zeigt einen ins Zentrum gesetzten Feldhasen, der ein typischer Vertreter offener Landschaften der gemäßigten Zone ist. Der für diese Zone zugehörige Wechsel der Jahreszeiten wird durch den herbstlichen Eichenast zum Ausdruck gebracht. Die Silhouette beschreibt den landschafts- und zonenspezifischen Laubmischwald.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl 2019, die zwölf Europasterne sowie – je nach Prägestätte – das Münzzeichen „A“ (Berlin), „D“ (München), „F“ (Stuttgart), „G“ (Karlsruhe) oder „J“ (Hamburg).

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„KLIMAZONEN DER ERDE •“.

Der Entwurf der Bildseite stammt von dem Künstler Peter Lasch aus Berlin. Die Wertseite, die für alle Münzen der Serie verwendet wird, wurde von der Künstlerin Stefanie Radtke aus Leipzig gestaltet.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1543)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 5 Euro (Gedenkmünze „Gemäßigte Zone“) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz5eurobek_2019-10-08

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