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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 5 Euro (Gedenkmünze „Insektenreich“)

Abkürzung
Münz5EuroBek 2022-11-17
Ausfertigungsdatum
17. November 2022
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 5-Euro-Sammlermünze „Insektenreich“ prägen zu lassen. Die Münze bildet den Auftakt einer Serie „Wunderwelt Insekten“, bei der im Zeitraum 2022 bis 2024 insgesamt neun Münzen mit teilkolorierten Motiven erscheinen werden. Die Serie stellt, auch vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen (Insektensterben), eine besondere Tiergruppe in den Fokus, die einen bedeutsamen Teil unseres Naturerbes ausmacht. Die Münze wird ab dem 24. November 2022 in den Verkehr gebracht.

Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,4 Millionen Stück, davon maximal 150 000 Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stuttgart (Prägezeichen F).

Die Münze besteht aus einer Kupfer-Nickel-Legierung, hat einen Durchmesser von 27,25 Millimetern und eine Masse von 9 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite stammt von dem Künstler Jordi Truxa aus Neuenhagen bei Berlin. Die Wertseite, die für alle Münzen der Serie verwendet wird, wurde von dem Künstler Andre Witting aus Berlin gestaltet.

Die Bildseite zeigt einen vielgestaltigen Lebensraum mit Wasser, Land und Luft sowie verschiedene Insekten, die diesen Raum beleben. Die zarte Kolorierung verbunden mit der filigranen Darstellung der Pflanzen- und Tierwelt rückt das Habitat in den Vordergrund.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2022“, die zwölf Europasterne sowie das Prägezeichen „F“.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„WUNDERWELT INSEKTEN ·“.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

Anlage

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2134)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 5 Euro (Gedenkmünze „Insektenreich“) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz5eurobek_2022-11-17

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