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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 5 Euro (Gedenkmünze „Siebenpunkt-Marienkäfer“)

Abkürzung
Münz5EuroBek 2023-08-11/1
Ausfertigungsdatum
11. August 2023
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 5-Euro-Sammlermünze „Siebenpunkt-Marienkäfer“ prägen zu lassen. Die Münze bildet den zweiten Teil der Serie „Wunderwelt Insekten“, bei der im Zeitraum 2022 bis 2024 insgesamt neun Münzen mit teilkolorierten Motiven erscheinen werden. Die Serie stellt, auch vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen (Insektensterben), eine besondere Tiergruppe in den Fokus, die einen bedeutsamen Teil unseres Naturerbes ausmacht. Die Münze wird ab dem 9. März 2023 in den Verkehr gebracht.

Die Auflage der Münze beträgt circa 1,4 Millionen Stück, davon maximal 100 000 Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatliche Münze Berlin (Prägezeichen A).

Die Münze besteht aus einer Kupfer-Nickel-Legierung, hat einen Durchmesser von 27,25 Millimetern und eine Masse von 9,68 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Der Entwurf der Bildseite stammt von der Künstlerin Anna Martha Napp aus Lübow. Die Wertseite, die für alle Münzen der Serie verwendet wird, wurde von dem Künstler Andre Witting aus Berlin gestaltet.

Im Münzrund wird ein fliegender Käfer in seinem angedeuteten natürlichen Umfeld gezeigt. Dadurch werden auch Merkmale sichtbar, die, wie die Hinterflügel, ansonsten verdeckt sind. Dies verleiht dem Marienkäfer eine besondere Dynamik.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2023“, die zwölf Europasterne sowie das Prägezeichen „A“.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„WUNDERWELT INSEKTEN“.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

Anlage

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 245, S. 2)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 5 Euro (Gedenkmünze „Siebenpunkt-Marienkäfer“) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz5eurobek_2023-08-11_1

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