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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 5 Euro (Gedenkmünze „Rostrote Mauerbiene“)

Abkürzung
Münz5EuroBek 2023-10-06
Ausfertigungsdatum
6. Oktober 2023
Paragrafen
3
(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 5-Euro-Sammlermünze „Rostrote Mauerbiene“ prägen zu lassen. Die Münze bildet den dritten Teil der Serie „Wunderwelt Insekten“, bei der im Zeitraum 2022 bis 2024 insgesamt neun Münzen mit teilkolorierten Motiven erscheinen werden. Die Serie stellt, auch vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen (Insektensterben), eine besondere Tiergruppe in den Fokus, die einen bedeutsamen Teil unseres Naturerbes ausmacht. Die Münze wird ab dem 7. September 2023 in den Verkehr gebracht.

Die Auflage der Münze beträgt circa 1,4 Millionen Stück, davon maximal 100 000 Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch das Bayerische Hauptmünzamt, München (Prägezeichen D).

Die Münze besteht aus einer Kupfer-Nickel-Legierung, hat einen Durchmesser von 27,25 Millimetern und eine Masse von 9,68 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Der Entwurf der Bildseite stammt von dem Künstler Claudius Riedmiller aus Stuttgart. Die Wertseite, die für alle Münzen der Serie verwendet wird, wurde von dem Künstler Andre Witting aus Berlin gestaltet.

Die Bildseite zeigt die Rostrote Mauerbiene sitzend auf einer angedeuteten Mauerfläche. Das Motiv ist reliefartig angehoben und belässt die Aufschrift auf dem Münzgrund. In einer sehr ruhigen Komposition wird die Biene in einer klassischen Aufsicht gezeigt.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2023“, die zwölf Europasterne sowie das Prägezeichen „D“.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„WUNDERWELT INSEKTEN ·“.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

Anlage

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 299, S. 2)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 5 Euro (Gedenkmünze „Rostrote Mauerbiene“) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nz5eurobek_2023-10-06

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