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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausgabe von Münzen im Nennwert von 1, 5, 10 und 50 Pfennig, die an Stelle der Schrift "Bank deutscher Länder" die Umschrift "Bundesrepublik Deutschland" tragen

Abkürzung
MünzUmschriftBek
Ausfertigungsdatum
6. Mai 1950
Paragrafen
1
(XXXX)

(1) Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) werden demnächst Münzen zu 1, 5, 10 und 50 Pfennig mit dem Ausgabejahr 1950 in Umlauf gesetzt, die an Stelle der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" die Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" tragen.

(2) Im übrigen unterscheiden sich die neuen Münzen in keiner Weise von den bisher ausgeprägten mit der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER".

Bank deutscher Länder(3) Sowohl die Münzen mit der Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" als auch die Münzen mit der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" sind gültige Zahlungsmittel.

1 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausgabe von Münzen im Nennwert von 1, 5, 10 und 50 Pfennig, die an Stelle der Schrift "Bank deutscher Länder" die Umschrift "Bundesrepublik Deutschland" tragen (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-m_nzumschriftbek

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