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Verordnung

Bekanntmachung über die Ausprägung einer Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (3. Motiv der Olympia-Münze - Ausgabe 1971)

Abkürzung
OlympiaMünz3Bek
Ausfertigungsdatum
19. November 1971
Paragrafen
3
(XXXX)

(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung einer Olympia-Münze vom 18. April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 305) wird aus Anlaß der Spiele der XX. Olympiade 1972 in München eine Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Olympia-Münze) geprägt.

(2) Das 3. Motiv wird wie auch die anderen Motive von allen 4 Münzämtern zu gleichen Teilen geprägt. Die Ausgabe beginnt am 8. Dezember 1971. Die Auflagenhöhe beträgt 20 Millionen Stück.

(3) Die Legierung besteht aus 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Der Durchmesser beträgt 32,5 Millimeter, das Gewicht 15,5 Gramm.

(4) Der Entwurf für das 3. Motiv stammt von dem Bildhauer Siegmund Schütz, Berlin.

(5) Die Wertseite mit der Umschrift:BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND10 DEUTSCHE MARKist mit dem Bundesadler ausgefüllt. Das jeweilige Münzzeichen ist in dem Winkel untergebracht, der von der linken Schwinge des Adlers und dem unteren Teil des Rumpfes gebildet wird.

SPIELE DER XX. OLYMPIADE 1972 IN MÜNCHEN.(6) Die Bildseite zeigt die figürliche Darstellung einer harmonisch komponierten Sportlergruppe, die von einem knienden Jüngling und einem knienden Mädchen gebildet wird. Die Umschrift lautet:

CITIUS ALTIUS FORTIUS(7) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift:und mit Ornamenten zwischen den Worten versehen.

(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgegeben.

Anlagen & Schlussformeln

Schlußformel

Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen

(XXXX)Abbildung der Münze

Fundstelle: BGBl I 1971, 1806(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Bekanntmachung über die Ausprägung einer Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (3. Motiv der Olympia-Münze - Ausgabe 1971) (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-olympiam_nz3bek

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