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Verordnung

Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille

Abkürzung
OrdenErl4ÄndErl
Ausfertigungsdatum
19. März 2003
Paragrafen
1
(XXXX)

Das Präsidium des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V. hat am 17. Februar 2003 das Statut und die Ausführungsbestimmungen zum Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille in der Fassung vom Februar 1978 geändert. Danach wird die Goethe-Medaille vom Präsidium des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V. in der in § 1 der Ausführungsbestimmungen zum Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille beschriebenen neuen Form verliehen.

Nach Artikel 4 des Vierten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 27. Juni 1975 (BGBl. I S. 1857) genehmige ich diese Änderung.

Der Bundespräsident

1 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-ordenerl4_nderl

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