法律人 LawPlayer logo

資料由法律人 LawPlayer整理提供·Deutsches Bundesrecht / LawPlayer, aufbereitet aus gesetze-im-internet.de

Verordnung

Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille

Abkürzung
OrdenErl4ÄndErl 2004
Ausfertigungsdatum
3. März 2004
Paragrafen
2
(XXXX)

Das Präsidium des Goethe-Instituts e. V. hat am 19. November 2003 das Statut und die Ausführungsbestimmungen zum Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille in der Fassung vom 17. Februar 2003 geändert. Danach wird die Goethe-Medaille vom Präsidium des Goethe-Instituts e. V. in der in § 1 der Ausführungsbestimmungen zum Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille beschriebenen neuen Form verliehen.Nach Artikel 4 des Vierten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 27. Juni 1975 (BGBl. I S. 1857) genehmige ich diese Änderung.

Anlagen & Schlussformeln

Schlussformel

Der Bundespräsident

2 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-ordenerl4_nderl_2004

German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.

DE-AmtlichesWerk-PublicDomain

本頁資料來源:gesetze-im-internet.de (BMJ)·整理提供:法律人 LawPlayer· lawplayer.com