Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung ordne ich an:
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Achter Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
Anlagen & Schlussformeln
Ich genehmige den in der Anlage wiedergegebenen Gemeinsamen Erlass des Bundesministers des Innern und des Bundesministers der Verteidigung über die Stiftung der Einsatzmedaille "Fluthilfe 2002".
Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundespräsident
Text siehe: FluthilfeMedErl
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