Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
資料由法律人 LawPlayer整理提供·Deutsches Bundesrecht / LawPlayer, aufbereitet aus gesetze-im-internet.de
Gesetz zu dem Vertrag vom 5. Juni 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Altenheim und Eschau
Anlagen & Schlussformeln
Dem in Dijon am 5. Juni 1996 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Altenheim und Eschau wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Bis zur Abnahme der Rheinbrücke gilt die Baustelle für die Anwendung des deutschen Umsatzsteuer- und Verbrauchsteuerrechts auf die in Artikel 9 Abs. 1 des Vertrags bezeichneten Umsätze und Warenbewegungen als französisches Hoheitsgebiet. Sie ist insoweit nicht als Inland und Steuergebiet anzusehen.
(2) Vom Zeitpunkt der Abnahme an für einen Zeitraum von zehn Jahren gilt die Rheinbrücke für die Anwendung des deutschen Umsatzsteuer- und Verbrauchsteuerrechts auf die in Artikel 9 Abs. 1 des Vertrags bezeichneten Umsätze und Warenbewegungen als französisches Hoheitsgebiet. Sie ist insoweit nicht als Inland und Steuergebiet anzusehen.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 14 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Dieses Gesetz zitieren
Gesetz zu dem Vertrag vom 5. Juni 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Altenheim und Eschau (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-rheinbr_ckeschauvtrg
German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.
本頁資料來源:gesetze-im-internet.de (BMJ)·整理提供:法律人 LawPlayer· lawplayer.com