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Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Gewährung einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch
Seemannsordnung(1) ... Für die Durchführung des Übereinkommens sind dieund das Handelsgesetzbuch maßgebend.
(2)
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.
(2)
Dieses Gesetz zitieren
Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Gewährung einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-schbr_bkg
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