1234Gemäß § 160 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhöhen sich die monatlichen Sätze der Ausgleichsabgabe (§ 160 Absatz 2 SGB IX) ab dem 1. Januar 2025 wie folgt:ErfüllungsquoteheuteNeue Beträge ab 1. Januar 20253 bis unter 5 Prozent140 Euro155 Euro2 bis unter 3 Prozent245 Euro275 Euro0 bis unter 2 Prozent360 Euro405 Euro0 Prozent720 Euro815 EuroAusgleichsabgabeKleinbetriebsregelungJahresdurchschnittlicheBeschäftigung vonweniger als 40 Arbeitsplätzeweniger als 60 ArbeitsplätzeheuteNeuer Betrag ab 1. Januar 2025heuteNeuer Betrag ab 1. Januar 2025weniger als 2 schwerbehinderten Menschen––140 Euro155 Euroweniger als 1 schwerbehinderten Menschen140 Euro155 Euro245 Euro275 Euronull schwerbehinderten Menschen210 Euro235 Euro410 Euro465 EuroFür Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 40 beziehungsweise 60 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen ergeben sich folgende monatliche Beträge:Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe tritt zum 1. Januar 2025 ein. Die erhöhten Werte sind erstmalig zum 31. März 2026 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2025 fällig wird.Gemäß § 228 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 160 Absatz 3 SGB IX beträgt die Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen ab dem 1. Januar 2025 für ein Jahr 104 Euro oder für ein halbes Jahr 53 Euro.Gemäß § 74 Absatz 3 Satz 3 in Verbindung mit § 160 Absatz 3 SGB IX können ab dem 1. Januar 2025 die Kinderbetreuungskosten bis zu einem Betrag von 200 Euro je Kind und Monat übernommen werden.Starke.Frauen.Machen. e. V.)Gemäß den §§ 39 Absatz 4 Satz 6 und 39a Absatz 6 Satz 6 der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung beträgt der jährliche Überweisungsbetrag an die beiden Interessenvertretungen in Werkstätten für behinderte Menschen (Werkstatträte Deutschland e. V. undab dem 1. Januar 2025 jeweils 2,06 Euro.
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Bekanntmachung über die Anpassung der Ausgleichsabgabe, der Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung, der übernahmefähigen Kinderbetreuungskosten und der Finanzierung der beiden Interessenvertretungen in Werkstätten für behinderte Menschen auf Bundesebene
Anlagen & Schlussformeln
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Bekanntmachung über die Anpassung der Ausgleichsabgabe, der Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung, der übernahmefähigen Kinderbetreuungskosten und der Finanzierung der beiden Interessenvertretungen in Werkstätten für behinderte Menschen auf Bundesebene (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-sgb92018__160abs3ua_wmvo_39abs4s6uabek
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