Deutsche Bundespost TelekomGeneraldirektionIn Ergänzung unserer Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost Telekom vom 28. Februar 1990 (BGBl. I S. 438) übertragen wir die dort genannten Befugnisse für ihren Geschäftsbereich auch den Direktionen Telekom.Soweit sich die Oberpostdirektionen und Direktionen Telekom die Entscheidung für besondere Fälle nicht vorbehalten, übertragen wir die in oben genannter Anordnung unter den Nummern 3 bis 5 aufgeführten Befugnisse auf die Ämter des Fernmeldewesens.Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.Der Vorstand
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Verordnung
Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost Telekom
Abkürzung
TELEKOMBRAnOErgAnO
Ausfertigungsdatum
5. April 1992
Paragrafen
1
(XXXX)
1 Paragrafen
Dieses Gesetz zitieren
Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost Telekom (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-telekombranoergano
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