In Ergänzung unserer Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost Telekom vom 28. Februar 1990 (BGBl. I S. 437) übertragen wir die Ausübung des dort genannten Rechts für ihren Geschäftsbereich auch den Präsidenten der Direktionen Telekom.
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Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost Telekom
Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I der Anordnung vom 28. Februar 1990 genannten Beamten und Beamtinnen vor.
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Anlagen & Schlussformeln
Deutsche Bundespost TelekomGeneraldirektionDer Vorstand
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