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Verordnung

Verordnung über die Geltung des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen für das Informationszentrum der Vereinten Nationen in Bonn

Abkürzung
UNFreiwProgrAbkGeltV
Ausfertigungsdatum
24. April 1998
Paragrafen
5

Anlagen & Schlussformeln

Eingangsformel

Auf Grund des Artikels 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen vom 5. Juni 1996 (BGBl. 1996 II S. 903) verordnet die Bundesregierung:

Art 1

Die durch Notenwechsel vom 10./23. September 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen abgeschlossene Vereinbarung über die Geltung des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen für das Informationszentrum der Vereinten Nationen in Bonn wird hiermit in Kraft gesetzt. Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2

Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juni 1996 zu dem Abkommen vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen gilt entsprechend für Bedienstete des Informationszentrums der Vereinten Nationen in Bonn beziehungsweise deren Familienangehörige gemäß Artikel 24 Abs. 2 des entsprechend anzuwendenden Abkommens über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen vom 10. November 1995.

Art 3

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem die Vereinbarung nach ihrer Inkrafttretensklausel in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Schlußformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

5 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Verordnung über die Geltung des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen für das Informationszentrum der Vereinten Nationen in Bonn (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-unfreiwprograbkgeltv

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