法律人 LawPlayer logo

資料由法律人 LawPlayer整理提供·Deutsches Bundesrecht / LawPlayer, aufbereitet aus gesetze-im-internet.de

Verordnung

Verordnung zu dem Abkommen vom 1. Juli 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen über das Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Deutschland

Abkürzung
UNHCRBüroAbkV
Ausfertigungsdatum
22. Februar 2007
Paragrafen
5

Anlagen & Schlussformeln

Eingangsformel

Auf Grund des Artikels 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. Juni 1996 zu dem Abkommen vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen (BGBl. 1996 II S. 903) verordnet die Bundesregierung:

Art 1

Das am 1. Juli 2005 in Berlin unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen über das Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Deutschland wird hiermit in Kraft gesetzt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2

Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juni 1996 zu dem Abkommen vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen gilt entsprechend für UNHCR-Bedienstete und die Familienangehörigen im Sinne des Artikels 24 Abs. 2 des Abkommens vom 10. November 1995.

Art 3

(1) Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 5 Abs. 1 in Kraft tritt .

(2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 5 Abs. 3 außer Kraft tritt.

(3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

5 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Verordnung zu dem Abkommen vom 1. Juli 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen über das Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Deutschland (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-unhcrb_roabkv

German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.

DE-AmtlichesWerk-PublicDomain

本頁資料來源:gesetze-im-internet.de (BMJ)·整理提供:法律人 LawPlayer· lawplayer.com