Der Bundestag hat mit zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften
Anlagen & Schlussformeln
(1) Dieses Gesetz tritt am 21. Mai 1996 in Kraft.
(2) Die Artikel 1 und 3 finden auch auf Verwaltungsakte Anwendung, die vor ihrem Inkrafttreten erlassen worden sind; die Erhebung von Zinsen wegen des Anspruchs auf Erstattung von Leistungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erbracht wurden, richtet sich nach den vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen.
Dieses Gesetz zitieren
Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-vwvfr_ndg
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