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Bürgerliches Gesetzbuch § 1783

Übergehen der benannten Person

§ 1783

12345sie nach § 1784 nicht zum Vormund bestellt werden kann oder soll,ihre Bestellung dem Wohl des Mündels widersprechen würde,der Mündel, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, der Bestellung widerspricht,sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Übernahme der Vormundschaft verhindert ist odersie sich nicht binnen vier Wochen ab der Aufforderung des Familiengerichts zur Übernahme der Vormundschaft bereit erklärt hat.(1) Die benannte Person darf als Vormund ohne ihre Zustimmung nur übergangen werden, wenn 123sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Bestellung des bisherigen Vormunds gestellt hat,die Entlassung des bisherigen Vormunds dem Wohl des Mündels nicht widerspricht undder Mündel, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, der Entlassung des bisherigen Vormunds nicht widerspricht.(2) Wurde die benannte Person gemäß Absatz 1 Nummer 4 übergangen und war sie nur vorübergehend verhindert, so ist sie auf ihren Antrag anstelle des bisherigen Vormunds zum Vormund zu bestellen, wenn

查看整部法規全文 → · 開啟所屬章節:Kapitel 1 — Bestellte Vormundschaft

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