Größenabhängige Erleichterungen
§ 274a
1234§ 268 Abs. 4 Satz 2 über die Pflicht zur Erläuterung bestimmter Forderungen im Anhang,§ 268 Abs. 5 Satz 3 über die Erläuterung bestimmter Verbindlichkeiten im Anhang,§ 268 Abs. 6 über den Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 3,§ 274 über die Abgrenzung latenter Steuern.Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Anwendung der folgenden Vorschriften befreit: