Anwendung von Seefrachtrecht
§ 450
12ein Konnossement ausgestellt ist oderdie auf Seegewässern zurückzulegende Strecke die größere ist.Hat der Frachtvertrag die Beförderung des Gutes ohne Umladung sowohl auf Binnen- als auch auf Seegewässern zum Gegenstand, so ist auf den Vertrag Seefrachtrecht anzuwenden, wenn