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Zivilprozessordnung § 179

Zustellung bei verweigerter Annahme

§ 179

Wird die Annahme des zuzustellenden Schriftstücks unberechtigt verweigert, so ist das Schriftstück in der Wohnung oder in dem Geschäftsraum zurückzulassen. Hat der Zustellungsadressat keine Wohnung oder ist kein Geschäftsraum vorhanden, ist das zuzustellende Schriftstück zurückzusenden. Mit der Annahmeverweigerung gilt das Schriftstück als zugestellt.

查看整部法規全文 → · 開啟所屬章節:Untertitel 1 — Zustellungen von Amts wegen

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