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Zivilprozessordnung § 348

Originärer Einzelrichter

§ 348

12das Mitglied Richter auf Probe ist und noch nicht über einen Zeitraum von einem Jahr geschäftsverteilungsplanmäßig Rechtsprechungsaufgaben in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrzunehmen hatte odera)b)c)d)e)f)g)h)i)j)k)(weggefallen)Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften;Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen;Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer;(weggefallen)Streitigkeiten aus Handelssachen im Sinne des § 95 des Gerichtsverfassungsgesetzes;Streitigkeiten über Ansprüche aus Fracht-, Speditions- und Lagergeschäften;Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen;Streitigkeiten aus den Bereichen des Urheber- und Verlagsrechts;Streitigkeiten aus den Bereichen der Kommunikations- und Informationstechnologie;Streitigkeiten, die dem Landgericht ohne Rücksicht auf den Streitwert zugewiesen sind.die Zuständigkeit der Kammer nach § 72a Absatz 1 und 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes oder nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts wegen der Zuordnung des Rechtsstreits zu den nachfolgenden Sachgebieten begründet ist:(1) Die Zivilkammer entscheidet durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter. Dies gilt nicht, wenn (2) Bei Zweifeln über das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 entscheidet die Kammer durch unanfechtbaren Beschluss. 123die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist,die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oderdie Parteien dies übereinstimmend beantragen.(3) Der Einzelrichter legt den Rechtsstreit der Zivilkammer zur Entscheidung über eine Übernahme vor, wennDie Kammer übernimmt den Rechtsstreit, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 vorliegen. Sie entscheidet hierüber durch Beschluss. Eine Zurückübertragung auf den Einzelrichter ist ausgeschlossen. (4) Auf eine erfolgte oder unterlassene Vorlage oder Übernahme kann ein Rechtsmittel nicht gestützt werden.

查看整部法規全文 → · 開啟所屬章節:Titel 4 — Verfahren vor dem Einzelrichter

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