熱門推薦罰單破解實戰交通警察名師 25 年經驗,親授警察臨檢、檢舉魔人、科技執法、車禍糾紛的執法邏輯看課程介紹
購物車我的課程我的書籤免費註冊

Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen § 45

Gegenstand, Ablauf und Ort der Eignungsprüfung

§ 45

(1) In der Eignungsprüfung hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie über die Kompetenzen verfügt, die zum Ausgleich der von der zuständigen Behörde festgestellten wesentlichen Unterschiede erforderlich sind. (2) Die Eignungsprüfung ist eine praktische Prüfung, die mit einem Prüfungsgespräch verbunden ist. Die zu prüfende Person hat in drei Betreuungssituationen nachzuweisen, dass sie die vorbehaltenen Tätigkeiten wahrnehmen kann und insbesondere über die Kompetenz verfügt, physiologische Prozesse während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit selbstständig und evidenzbasiert zu fördern und zu leiten. Im Rahmen der Betreuung hat die zu prüfende Person eine situationsangemessene Kommunikation mit den zu betreuenden Frauen, ihren Bezugspersonen und den beruflich in die Betreuung eingebundenen Personen zu zeigen. 123dem Kompetenzbereich I.1 „Schwangerschaft“,dem Kompetenzbereich I.2 „Geburt“ unddem Kompetenzbereich I.3 „Wochenbett und Stillzeit“.(3) Die Betreuungssituationen sind jeweils einem der folgenden Schwerpunkte aus dem Kompetenzbereich I der Anlage 1 zuzuordnen: (4) Die Prüfungsteile zu den Betreuungssituationen nach Absatz 3 Nummer 1 und 3 werden grundsätzlich im Krankenhaus oder an der Hochschule durchgeführt; sofern hebammengeleitete Einrichtungen oder ambulante Hebammenpraxen gemäß § 16 Absatz 2 des Hebammengesetzes eine Vereinbarung mit einer verantwortlichen Praxiseinrichtung geschlossen haben, können diese Prüfungen auch dort durchgeführt werden. Sie sollen mit geeigneten Schwangeren, Wöchnerinnen und Neugeborenen erfolgen. Abweichend von Satz 2 kann der erste oder der dritte Prüfungsteil des praktischen Teils der Eignungsprüfung mit Modellen und Simulationspersonen durchgeführt werden. (5) Der Prüfungsteil zur Betreuungssituation nach Absatz 3 Nummer 2 wird mit Modellen und Simulationspersonen an der Hochschule durchgeführt. (6) Die zuständige Behörde legt die Prüfungsorte für die einzelnen Prüfungsteile fest.

查看整部法規全文 → · 開啟所屬章節:Abschnitt 2 — Anpassungsmaßnahmen nach § 58 des Hebammengesetzes

German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.